Die Norm beschreibt die Qualifikationen des Verantwortlichen. Es werden Kenntnisse in für die Eignungsbeurteilung relevanten Bereichen sowie möglichst auch angeleitete Praxiserfahrungen erwartet.
Kenntnisbereiche sind z. B. Anforderungsanalyse, Verfahren zur Eignungsbeurteilung und anwendbare Qualitätskriterien, Testtheorien, Fragetechniken, Beobachtungstechniken, Beurteilungsfehler sowie Strategien, diese zu vermeiden, Gutachtenerstellung.
Diplom-Psychologen erwerben diese Kenntnisse in den Fächern Diagnostik und Wirtschaftspsychologie, bzw. Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie. Für Nicht-Psychologen gibt es verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten und auch unabhängige Zertifizierungsstellen, die die Qualifikationen überprüfen. Ein einfacher Weg scheint zu sein, dass Personalmanager sich dort ihre persönliche Qualifikation überprüfen und bescheinigen lassen. Damit kann der Betrieb nachweisen, dass das für die normgerechte Anwendung notwendige Know-how vorhanden ist. Für den normgerechten Einsatz von Verfahren ist dieser dann verantwortlich.
Normgerechte Qualifikation kann auch durch ein Zertifikat nachgewiesen werden.
Neben dem Verantwortlichen benennt die Norm auch noch weitere Beteiligte, wie z. B. Führungskräfte aus den Fachbereichen, die als Co-Beobachter in Assessments fungieren oder die Personen, die eine Vorauswahl der Kandidaten treffen. Diese Sachverständigen oder weitere Beteiligte sind ihren Aufgaben gemäß einzuweisen, zu schulen und fachlich zu betreuen. Es obliegt dem Verantwortlichen, dafür zu sorgen, dass sie die notwendigen Kenntnisse haben. Die Norm sagt nichts über Art und Weise und Umfang eventueller Schulungen aus. D. h., es müsste ein Erfahrungsnachweis ebenso gelten, wie die Teilnahme an mehrtägigen Beobachtertrainings. Für die Vorauswahl dürfte es genügen, wenn die Bearbeiter sich genau an die Anforderungsanalyse oder eine entsprechende Checkliste halten.
In der Zwischenzeit haben sich mehrere Zertifizierungsstellen etabliert. Bekannt sind: DIN-CERTCO, TÜV Rheinland Group, Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen.
Die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen bietet z. B. für Personen 3 Arten unterschiedlicher "Lizenzen" an:
- Lizenz E für Auftragnehmer
- Lizenz BV für Mitwirkende an Verhaltensbeobachtungen
- Lizenz BE für Mitwirkende an Eignungsinterviews
Die Organisation zur Prüfungsdurchführung hat die Föderation an die Deutsche Psychologen Akademie (DPA) delegiert.
Anträge auf Zulassung zur Lizenzprüfung sind schriftlich an die DPA zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf, einschließlich Angabe des derzeitigen Berufes,
- das Zeugnis des zuletzt erreichten Bildungsabschlusses (Schulabschluss, Fachhochschulabschluss, Universitätsabschluss),
- ein Gesuch der Zulassung zur Lizenzprüfung mit Angabe der angestrebten Lizenz (A, MV, oder ME),
- für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Lizenz A anstreben, der Nachweis von angeleiteten Praxiserfahrungen (z. B. Arbeitstagebücher oder Projektberichte) zusammen mit der schriftlichen Bestätigung von zwei Bürgen über die Ableistung dieser Praxiserfahrung,
- die Angabe, ob es sich um eine erstmalige Prüfung, eine Wiederholungsprüfung oder eine Prüfung zur Verlängerung einer bereits erworbenen Lizenz handelt,
- der Nachweis über die Entrichtung der Lizenzprüfungsgebühren.
Die Gebühren für eine Personallizensierung belaufen sich auf:
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401,08,-- zzgl. MwSt. EUR zzgl. 19% MwSt. = 477,29 |
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297,24,-- EUR zzgl. 19% MwSt. = 353,71 |
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321,20,-- EUR zzgl. 19% MwSt. = 382,22 |
Bei der DPA wird ein Register geführt. Die Gebühren dafür sind in den Prüfungsgebühren bereits enthalten.
Die Lizenzprüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen:
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die Inhalte der Module zur Fortbildung 1 bis 6, |
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die Inhalte der Module 1 und 2, |
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die Inhalte der Module 1 bis 3. |
Die DPA bietet dazu Trainings an:
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Einführung in die DIN-Norm 33430 (1 Tag) |
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Anforderungsprofil, Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeurteilung (2 Tage) |
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Eignungsinterviews/ direkte mündliche Befragungen (2 Tage) |
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Anforderungsanalyse, Verfahren der Eignungsbeurteilung sowie rechtliche Rahmenbedingungen (2 Tage) |
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Statistisch-methodische Grundlagen der Eignungsbeurteilung (2 Tage) |
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Evaluation der Eignungsbeurteilung (2 Tage) |
Für Diplom-Psychologen werden separate Termine angeboten.
Die Teilnahme an derartigen Fortbildungen ist keine Voraussetzung für die Prüfung!
Es gibt bereits einiges an einschlägiger Fachliteratur, auch als "Prüfungslehrbuch" nutzbar. Für Interessenten mit abgeschlossenem Psychologie-Studium eigentlich schon Teil der Ausbildung. Empfehlenswerte Literatur gibt es auch für Praktiker, die keineswegs eine Lizenz erwerben wollen, sondern anschauliche Praxisberichte und Anwendungsbeispielen interessieren.