Die Norm gibt Hinweise an Hersteller von standardisierten Tests und anderen Verfahren zur Eignungsbeurteilung, welche Informationen sie zu ihren Verfahren bieten sollten und welche Gütekriterien zu beachten sind. Vor allem müssen sie die einzelnen Konstruktionsschritte darlegen. Die Norm verlangt, dass alle Daten den Fachleuten zugänglich sein müssen. Denn die müssen aufgrund der Verfahrenshinweise entscheiden können, ob dieses Verfahren für die konkrete Eignungsbeurteilung einsetzbar ist und wieweit Vergleichsgruppen kompatibel sind.

Obwohl die Norm keine Produktnorm sein will, bietet sie doch Kriterien zur Beurteilung von Verfahren. Viele auf dem freien Markt erhältliche Test- und Fragebogenverfahren, die vorgeben für die Eignungsbeurteilung oder gar für Potenzialanalysen geeignet zu sein, entsprechen nicht den in der Norm genannten Gütekriterien, oder es liegen gar keine Informationen dazu vor. (Häufig sind es gerade die mit der aufwendigsten Werbung!). Sie müssen überarbeitet oder neugestaltet werden.

Inzwischen steht eindeutig fest, dass die Mitglieder des Normausschusses darauf bestehen, dass es im Sinne der DIN 33430 keine Produktnorm geben kann. Das ist sicher für viele Testanwender betrüblich, denn ein "Test-Güte-Siegel" – bei aller notwendigen fachlichen Begrenztheit – würde am Markt der angebotenen Testverfahren für mehr Klarheit sorgen können. Eine sachgerechte Anwendung "zertifizierter" Verfahren kann damit allerdings eben nicht garantiert werden. Sicher kann man feststellen, ob ein Verfahren der Norm entspricht – der normgerechte Einsatz kann aber nur von einem qualifizierten Anwender sichergestellt werden.

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