BMF, Schreiben v. 21.7.2000, IV B 3 - S 1301 Tür - 7/00, BStBl I 2000, 1117

In der Türkei sind eine „Additional Income and Corporation Tax” sowie eine „Interest Tax” eingeführt worden.

Diese Steuern werden auch von deutscher Seite als unter das Abkommen fallende Steuern im Sinne vonArt. 2 DBA-Türkei betrachtet. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die im Abkommen vorgesehenen Quellensteuerbegrenzungen, wie z.B. in den Art. 10, 11 und 12, auch für diese Steuern gelten.

 

Normenkette

DBA-Türkei Art. 2

DBA-Türkei Art. 10ff.

 

Fundstellen

BStBl I, 2000, 1117

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