Ohne Einzelnachweis kann der Arbeitgeber die Unterkunftskosten pauschal für die ersten 3 Monate mit 20 EUR je Übernachtung und für die Folgezeit ohne zeitliche Begrenzung mit 5 EUR je Übernachtung steuerfrei ersetzen.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einer vom Arbeitgeber gestellten Unterkunft kostenlos übernachtet.

 
Wichtig

Übernachtungspauschalen nur für steuerfreien Arbeitgeberersatz

Für den Werbungskostenabzug muss der Arbeitnehmer die tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten nachweisen.[2] Der Arbeitnehmer darf im Rahmen der Angemessenheitsgrenze nur die nachgewiesenen tatsächlichen Unterkunftskosten steuermindernd abziehen. Der Kostennachweis ist auch für Übernachtungen im Ausland erforderlich.

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