Erfolgt die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), ist die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation darüber zu informieren, dass sie der Verarbeitung widersprechen kann.

Zu Einzelheiten des Widerspruchsrechts vergleiche Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundprinzipien, Kap. 3.5.5 Widerspruchsrechte und zur Erfüllung der Informationspflichten den Beitrag Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung.

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