Prinzipiell kann jedes Unternehmen ein duales Studium anbieten. Lediglich die Kooperation mit einer Hochschule ist dazu nötig, um den theoretischen Teil der Ausbildung abzudecken. Wenn ein ausbildungsintegrierender Studiengang angeboten werden soll, ist es zudem erforderlich, dass es sich bei dem Unternehmen um einen Ausbildungsbetrieb handelt. Außerdem muss ein Mitarbeiter über einen Ausbilder-Schein (AdA-Schein) verfügen. Bei einem praxisintegrierenden Studium ist dies nicht zwingend nötig, da die Studenten lediglich regelmäßige Praktika im Unternehmen absolvieren.
Das Unternehmen muss seinerseits sicherstellen, dass die Vermittlung des praktischen Wissens gewährleistet werden kann. Im Folgenden werden die Kernvoraussetzungen kurz dargestellt. Letztlich wird hier mit der Hochschule individuell vereinbart, was in welchem Umfang vom Unternehmen im Detail erwartet wird. Bei dieser Übersicht handelt es sich also um grundsätzliche Voraussetzungen, die ein Kooperationsunternehmen mitbringen sollte.
5.1 Praktische Ausbildung der Studenten
Das Unternehmen muss sachlich und personell so ausgestattet sein, dass die Ausbildungsinhalte in den Praxisphasen vermittelt werden können. So sollte den Studenten eine Person zur Seite stehen, die über ausreichend Berufserfahrung verfügt und als Ausbildungsleiter fungiert. Die mit der Hochschule vereinbarten zu vermittelnden Inhalte müssen in den jeweiligen Praxisphasen umgesetzt werden. So werden in vielen Fällen Lernziele formuliert, deren Erreichen am Ende jeder Phase überprüft wird. Die Studenten erhalten durch die Übertragung von Projektarbeiten oder durch die Mitarbeit im unmittelbaren Tagesgeschäft die wichtige praktische Erfahrung. Auf der anderen Seite ist die Ausbildungsstätte verpflichtet, den Studenten die nötige Zeit für die Bearbeitung der Bachelorarbeit oder anderen Prüfungen einzuräumen.
Oft wird von den Unternehmen erwartet, dass sie eine Übersicht der Tätigkeiten des Studenten vorlegen. Daraus soll hervorgehen, welche Ausbildungs- oder Tätigkeitsschwerpunkte zu welchem Zeitpunkt von den Studenten durchgeführt wurden. Nur so kann die Planmäßigkeit sowie die Verknüpfung von theoretischen und praktischen Inhalten gewährleistet werden. Der Betrieb wird in regelmäßigen Abständen vom Studiengangsleiter besucht, um einen unmittelbaren Eindruck zu gewinnen und die Ergebnisse der angesprochenen Evaluationen zu prüfen. Der Studiengangsleiter der Hochschule betreut, berät und überprüft die Praxispartner in der Umsetzung der Inhalte und stellt so die allgemeine Eignung des Unternehmens als Praxispartner im dualen Studium sicher.
Kein duales Studium möglich im Insolvenzverfahren oder bei Gewerbeuntersagung
Des Weiteren müssen gewisse grundsätzliche Rahmenbedingungen gegeben sein. So kann ein duales Studium nicht in einem Unternehmen eingeführt werden, wenn über den Betrieb ein Insolvenzverfahren eröffnet oder eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen wurde. Außerdem muss die Tätigkeit im Unternehmen selbstverständlich zu den vermittelten theoretischen Inhalten der Hochschule passen.
Sinnvolle Kombination von Praxis und Theorie notwendig
Ein dualer Student im Fach "BWL – Bankwesen" kann die Praxisphasen nicht in einem handwerklichen Betrieb absolvieren. Bei einer solchen Kombination kann die Vermittlung des praktischen Wissens durch das Partnerunternehmen nicht gewährleistet werden. Somit kann ein Unternehmen auch immer nur bestimmte duale Studiengänge anbieten. Welche Richtungen infrage kommen, wird zusammen mit der Hochschule bestimmt und festgelegt.
5.2 Notwendige strukturelle Rahmenbedingungen
Das Partnerunternehmen im dualen Studium muss keine strukturellen Voraussetzungen erfüllen. Eine Mindestgröße in Bezug auf Umsatz oder Mitarbeiter ist nicht definiert. Solange ein erfahrener Mitarbeiter dem Studenten als Bezugsperson und Ausbildungsleiter zur Verfügung steht, ist die wichtigste Voraussetzung erfüllt. Auch die Anzahl an dualen Studenten ist frei wählbar. Es ist lediglich mit der Hochschule abzustimmen, ob der Betrieb jährlich 5 duale Studenten oder alle 3 Jahre einen dualen Studenten einstellt. Beide Möglichkeiten sind theoretisch problemlos möglich und direkt vom Bedarf des Unternehmens abhängig. Ebenso ist es unerheblich, in welcher Branche das Unternehmen hauptsächlich tätig ist. Wenn sich die Kerntätigkeit im normalen Arbeitsumfeld mit den Inhalten eines dualen Studiengangs vereinbaren lässt, ist prinzipiell jede Branche denkbar.