Der Umfang des Urlaubs richtet sich nach den üblichen tariflichen bzw. betrieblichen Regelungen. Die Studenten sollen auch in Bezug auf den Urlaub so wie die anderen Mitarbeiter im Unternehmen behandelt werden. Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Praxisphasen erteilt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der Student keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben.

 
Hinweis

Bildungsurlaub

Ob ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, hängt vom Standort des Unternehmens ab. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, wobei Beschäftigte in den meisten Fällen bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr zum Zweck der Weiterbildung freigestellt werden können. Die Kultusministerkonferenz stellt eine Übersicht zur Verfügung, in der die wichtigsten Fragen von Veranstaltern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern für jedes Bundesland erläutert werden.[1]

Dabei beziehen sich die Angaben in der Regel auf Vollzeitbeschäftigte. Da duale Studenten oft nur in Teilzeit im Unternehmen tätig sind, ist davon auszugehen, dass sich ihr Anspruch auf Bildungsurlaub anteilsmäßig verringert. Mögliche Ausnahmen werden ebenfalls in der Übersicht der KMK erläutert.

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