Das Präventionsprinzip verfolgt den Ansatz der "Verbreitung und Implementierung von BGF durch überbetriebliche Netzwerke". Ziel ist es, Betriebe (v. a. KMU) durch Netzwerkarbeit zu unterstützen und überbetriebliche Synergien zu schaffen. Mithilfe von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, Industrie- und Handelskammern können so Austausch, Informationsweitergabe und Erfahrungswissen einen wesentlichen Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung leisten.[1]

[1] GKV-Spitzenverband (Hrsg.) (2020): Leitfaden für Prävention. Abgerufen am 3.2.2022 von Leitfaden Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V und Leitfaden Prävention nach § 5 SGB XI (gkv-spitzenverband.de).

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