Im Digitale-Versorgung-Gesetz ist u. a. die Möglichkeit verankert, dass Ärzte ihren Patienten Gesundheits-Apps auf Rezepten oder über Verordnungen verschreiben. So können die anfallenden Kosten durch die Krankenversicherungen übernommen werden.

Voraussetzung für eine verschreibungsfähige App ist die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Zugelassene Apps führt das BfArM auf einer eigenen Webseite auf.

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