Die in der Umgangssprache als Ein-Euro-Jobs bezeichneten Tätigkeiten heißen offiziell Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.[1] Sie betreffen Menschen, die Bürgergeld beziehen. Diese können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. Durch die Arbeitsgelegenheit dürfen insbesondere keine Erwerbstätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdrängt oder in ihrer Entstehung verhindert werden.[2]

Ein-Euro-Jobs sind besondere Beschäftigungsverhältnisse. Nach § 16d Abs. 7 SGB II begründen die Arbeiten kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Sozialgesetzbuches.

 
Hinweis

Ein-Euro-Job und Arbeitsverhältnis

Personen, die als "Ein-Euro-Jobber" eingesetzt werden, gelten selbst dann nicht als Arbeitnehmer, wenn die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bewusst missachtet werden.[3]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge