Zielsetzung der Mehraufwandsentschädigung ist insbesondere

  • die Heranführung langfristig Arbeitsloser an den Arbeitsmarkt,
  • die Förderung ihrer sozialen Integration und
  • die Besserung der Beschäftigungsfähigkeit.

Vorrangig ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Leistungen, die die Eingliederung direkt unterstützen, haben deshalb Vorrang gegenüber der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten.

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