Europäische Verbraucherkreditinformationen bei
1. Überziehungskrediten
2. Umschuldungen
2. |
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits
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3. |
Kreditkosten
*) Bei Überziehungsmöglichkeiten nach § 504 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, bei denen der Kredit jederzeit vom Kreditgeber gekündigt werden kann oder binnen drei Monaten zurückgezahlt werden muss, muss der effektive Jahreszins nicht angegeben werden, wenn der Kreditgeber außer den Sollzinsen keine weiteren Kosten verlangt. |
4. |
Andere wichtige rechtliche Aspekte
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5. |
Zusätzliche Informationen, die zu liefern sind, wenn die vorvertraglichen Informationen einen Verbraucherkredit für eine Umschuldung betreffen
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6. |
Zusätzlich zu gebende Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
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