Allgemeines

Steuerfrei sind die in § 3 Nr. 7 EStG genannten Leistungen insbesondere folgende Leistungen, soweit sie nicht in Form zurückzahlbarer Darlehen, z. B. Eingliederungsdarlehen, gewährt werden:

Lastenausgleichsgesetz (LAG)

Steuerfrei sind insbesondere folgende Leistungen:

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