Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine ausdrückliche andere vertragliche Vereinbarung getroffen, kann eine freiwillige übertarifliche Zulage des Arbeitgebers bei einer Tarifentgelterhöhung auf das erhöhte Arbeitsentgelt angerechnet werden.[1] Eine Anrechnung ist dann ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer vertraglich ein selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist.[2]

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