Kurzbeschreibung
Entscheidet sich ein Arbeitgeber zur Teilnahme an einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP), müssen dem Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung bestimmte Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitshilfe beschreibt die zur Entgelt- und Finanzbuchhaltung notwendigen Datensätze und -bausteine sowie den Mindestumfang der zu liefernden Daten.
Wichtige Hinweise
Es handelt sich um die Anlagen der "Grundsätze zur Datenübermittlung für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" [GR v. 04.04.2019].
Abgebildet werden die aktuell gültige und die Vorversion mit Versionsnummer und Stand.
Anlagen gültig ab 1.1.2020
Anlage 1 Datensätze und Datenbausteine der Entgeltbuchhaltung[1] |
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Anlage 2 Datensätze und Datenbausteine der Finanzbuchhaltung[2] |
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Anlage 3 Mindestumfang zu liefernder Sachkonten-Buchungen der Finanzbuchhaltung[3] |
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Anlage 4 Datensätze der Deutschen Rentenversicherung für Meldekorrekturen[4] |
Anlagen gültig ab 1.1.2016
Anlage 1 Datensätze und Datenbausteine der Entgeltbuchhaltung[1] |
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Anlage 2 Datensätze und Datenbausteine der Finanzbuchhaltung[2] |
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Anlage 3 Mindestumfang zu liefernder Buchungen der Finanzbuchhaltung[3] |
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Anlage 4 Datensätze der Deutschen Rentenversicherung für Meldekorrekturen[4] |
Anlagen gültig ab 1.1.2014
Anlage 1 Datensätze und Datenbausteine der Entgeltbuchhaltung[1] |
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Anlage 2 Datensätze und Datenbausteine der Finanzbuchhaltung[2] |
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Anlage 3 Mindestumfang zu liefernder Buchungen der Finanzbuchhaltung[3] |
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Anlage 4 Datensätze der Deutschen Rentenversicherung für Meldekorrekturen[4] |
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