Meldet sich der zweite oder ein weiterer Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber in der Datenbank an, obwohl er Nebenarbeitgeber ist, wird der bisherige Hauptarbeitgeber automatisch zum Nebenarbeitgeber. Dieser erhält dann mit der nächsten Änderungsliste die Steuerklasse VI.

Hinweis zur Fehlerbehebung innerhalb der 6-Wochen-Frist

Zunächst muss der tatsächliche Hauptarbeitgeber den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des neu mitgeteilten Referenzdatums rückwirkend als Nebenarbeitgeber abmelden. Frühestens einen Tag nach der Abmeldung ist eine erneute Anmeldung als Hauptarbeitgeber erforderlich. Als Referenzdatum für die erneute Anmeldung ist der Folgetag anzugeben, ab dem die Hauptarbeitgeberschaft zu Unrecht entfallen war. Ob sich der irrtümlich unzutreffend angemeldete Hauptarbeitgeber bereits wieder abgemeldet hat, ist innerhalb der 6-Wochen-Frist irrelevant.

Hinweis zur Fehlerbehebung nach Ablauf der 6-Wochen-Frist

Eine Korrektur nach Ablauf der 6-Wochen-Frist erfolgt nicht bloß durch den tatsächlichen Hauptarbeitgeber. In einem ersten Schritt muss hier der aktuelle Nebenarbeitgeber, der sich unzutreffend als Hauptarbeitgeber angemeldet hat, den Arbeitnehmer mit dem Datum der ursprünglichen Anmeldung abmelden. Frühestens einen Tag danach ist in einem zweiten Schritt eine erneute Anmeldung als Nebenarbeitgeber durchzuführen. Hierbei ist als Referenzdatum der Folgetag der ursprünglichen Anmeldung anzugeben. Erst nachdem die Abmeldung erfolgreich war, kann sich der tatsächliche Hauptarbeitgeber rückwirkend wieder anmelden. Hierfür gilt wieder das Vorgehen innerhalb der Sechs-Wochen-Frist.

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