Neben dem Beschäftigungsbeginn ist ein Referenzdatum anzugeben. Das Referenzdatum gibt an, ab wann die ELStAM bereitgestellt werden sollen. Das Referenzdatum darf nicht vor dem Eintrittsdatum liegen.

Hinweis zur Fehlerbehebung

Die Anmeldung ist mit einem korrekten Referenzdatum (Beginn der Beschäftigung) nachzuholen. Die ELStAM können immer erst mit Beginn der Beschäftigung Anwendung finden, insoweit ist ihr Stand in diesem Zeitpunkt maßgeblich.

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