Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Elternzeit / 6 Melderecht

Stefan Seitz
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

6.1 Unterbrechungsmeldung

Nimmt der Vater Elternzeit in Anspruch, ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben. Sie erhält den Abgabegrund "52". Mit dieser Kennzeichnung wird deutlich, dass es sich hier um Elternzeit und nicht um einen unbezahlten Urlaub handelt.

Nimmt eine Mutter Elternzeit in Anspruch, dürfte häufig eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund "52" nicht erforderlich sein. Die Elternzeit schließt sich in der Regel an den Bezug von Mutterschaftsgeld an. Dann wurde bereits eine Unterbrechungsmeldung wegen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (Abgabegrund "51") abgegeben.

Der Abgabegrund "52" gilt auch dann, wenn die Mutter nach 2 Jahren die Beschäftigung wieder aufnimmt und zu einem späteren Zeitpunkt die letzten 12 Monate der Elternzeit in Anspruch nimmt.

6.2 Elternzeit-Meldungen

Seit dem 1.1.2024 sind zusätzlich zur Unterbrechungsmeldung der Beginn und das Ende einer Elternzeit für (freiwillig) gesetzlich krankenversicherte Personen gesondert zu melden.

 
Hinweis

Privatversicherte und Minijobber

Für Privatversicherte und Minijobber besteht keine Pflicht zur Abgabe der Elternzeit-Meldungen.

Der Beginn ist mit dem Abgabegrund "17" und das Ende mit dem Abgabegrund "37" zu melden. Die Ende-Meldung enthält sowohl das Beginn- als auch das End-Datum. Dies gilt auch dann, wenn die Elternzeit über den 31.12. eines Jahres hinaus in Anspruch genommen wird.

Die Meldungen sind jeweils mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens 6 Wochen nach dem Beginn bzw. dem Ende der Elternzeit vorzunehmen. Mehrere aufeinander folgende Elternzeiten sind nicht separat zu melden.

Die Meldepflicht entsteht erstmalig bei Elternzeiten, die ab dem 1.1.2024 beginnen. Elternzeiten, die bereits vorher begonnen haben und über den 31.12.2023 hinaus in Anspruch genommen werden, sind weder für deren Beginn noch für deren Ende meldepflichtig.

Der Beginn und das...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren