Zwischen
......................................................
[Name und Adresse],
vertreten durch
......................................................
[Name des Vertretungsberechtigten]
– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –
und
......................................................
[Name und Adresse des Betriebsrats],
vertreten durch den/die Betriebsratsvorsitzenden
......................................................
[Name]
– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –
wird folgende Betriebsvereinbarung zur Elternzeit und Pflegezeit getroffen:
Präambel
Mit dieser Betriebsvereinbarung wollen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Rahmenbedingungen bereitstellen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erhöhen, die Inanspruchnahme von Elternzeit und Zeit für die Familie zu erleichtern und die Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Interessen zu verbessern. Mitarbeiter sollen die Möglichkeit erhalten, auch in Zeiten familiärer Inanspruchnahme in das Kollegium und den Arbeitsprozess eingebunden zu bleiben oder zeitnah zurückzukehren. Betriebliches Know-How soll auf diesem Wege erhalten bleiben und betriebliche Abläufe sollen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
§ 1 Geltungsbereich
Alternativ
Variante 1: Geltung für alle Mitarbeiter
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb ...... tätigen Mitarbeiter.
Alternativ
Variante 2: Herausnahme von tarifgebundenen Mitarbeitern
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter, die nicht an den Tarifvertrag [...] gebunden sind.
2. |
Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. |
3. |
Diese Betriebsvereinbarung gilt auch für Mitarbeiter, die bereits in Teilzeit tätig sind (Teilzeitkräfte). Für sie gilt der jeweilige Stundenumfang, soweit nicht anders angegeben, pro-rata-temporis. |
4. |
Diese Betriebsvereinbarung verdrängt bestehende Gesetze zur Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht, sondern erweitert oder konkretisiert sie. |
§ 2 Antragstellung
- Der Antrag auf Verringerung/Aussetzung der Arbeitszeit nach dieser Betriebsvereinbarung ist 3 Monate vor dem gewünschten Beginn der Verringerung textlich zu stellen. Es gilt der Zugang beim Arbeitgeber als Stichtag.
- Der Antrag muss den Umfang der begehrten Verringerung und die zeitliche Lage der Arbeitszeit während der Verringerung konkret benennen.
- Der Arbeitgeber wird den Antrag auf Verringerung nur dann ablehnen, wenn der Gewährung dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
- Bevor der Arbeitgeber den Antrag ablehnt, muss er dem Mitarbeiter die Gründe für seine Ablehnung erläutern und mit ihm den Versuch einer Einigung unternehmen. Der Mitarbeiter kann ein Mitglied des Betriebsrats zu diesem Einigungsversuch hinzuziehen. Weitergehende Beteiligungsrechte des Betriebsrats bleiben unberührt, s.h. § 7.
- Wird der form- und fristgerecht gestellte Antrag auf Verringerung nicht 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn vom Arbeitgeber begründet abgelehnt, so gilt der Antrag als genehmigt.
- Ist der Antrag hinsichtlich der Festlegung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit uneindeutig oder fehlt eine solche Festlegung, wird der Arbeitgeber vor einer Ablehnung auf eine Klarstellung des Mitarbeiters hinwirken. Erst wenn diese nicht gelingt, darf er den Antrag ablehnen.
- Eine Änderung des Antrags nach dieser Betriebsvereinbarung ist ab dem Zugang beim Arbeitgeber unwiderruflich.
- Nachträgliche Änderungen des Antrags sind jederzeit innerhalb der Fristen dieser Betriebsvereinbarung möglich. Dies gilt sowohl für die Veränderung der Lage der Arbeitszeit, eine weitergehende Verringerung oder Reduzierung auf Null ebenso wie eine gegenüber dem ursprünglichen Antrag weniger weitreichende Verringerung der Arbeitszeit.
- Mitarbeiter haben das Recht, sich über die sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen ihres Antrags auf Arbeitszeitreduzierung von der Personalabteilung und dem Betriebsrat beraten zu lassen.
§ 3 Familienzeit
- Jeder Mitarbeiter kann vorübergehend seine Arbeitszeit verringern, um familiäre Aufgaben zu übernehmen (Familienzeit).
- Der Arbeitgeber prüft die Gründe für die Verringerung nicht.
- Für die Antragstellung gilt § 2.
- Die Mindestarbeitszeit während der Familienzeit beträgt 15 Wochenstunden.
- Die Mindestarbeitszeit kann für 3 Kalendermonate auch durch den Abbau von Wertguthaben im Sinne des § 7b SGB IV erfüllt werden.
- Nimmt der Mitarbeiter Familienzeit zur Pflege (Familienpflegezeit) eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung in Anspruch (§ 3 PflegeZG), verkürzt sich die Frist nach § 2 Ziff. 1 für die Antragstellung auf 10 Tage, die Zustimmungsfiktion nach § 2 Ziff. 5 tritt 3 Tage vor dem begehrten Beginn ein. Der Arbeitgeber kann hier den Antrag ablehnen, ohne zwingende vorherige Beteiligung des Betriebsrats oder einen Einigungsversuch mit dem Mitarbeiter. Beides ist unverzüglich nachzuholen. Der Grund für die beantragte Freistellung ist in diesem Fall durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen ...