Nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist im Übrigen das Lohnkonto abzuschließen und die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.[1] Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

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