Das Kurzarbeitergeld ist ein vergleichsweise schnelles und wirksames Instrument, um vorübergehende Produktionseinschränkungen oder Stillstände, die zu Arbeitsausfall führen, durch staatliche Hilfen abzufedern. Es kann unter (eher strengen) Voraussetzungen grundsätzlich auch im Zusammenhang mit einer Energiekrise zum Einsatz kommen.

Es bestehen aber auch Risiken: Die Bundesagentur für Arbeit prüft zunächst nicht alle Voraussetzungen der Kurzarbeit vollständig. Eine Bewilligung bedeutet nicht automatisch, dass die Bundesagentur für Arbeit das Vorliegen der Voraussetzungen verbindlich anerkannt hat (sog. "vorläufige Bewilligung"). So standen nach Angaben der Arbeitsagentur Ende 2022 noch 800.000 Fälle aus der Pandemie zur Abschlussprüfung offen.[1] Insbesondere bei falschen Angaben drohen Rückzahlungen und in Ausnahmefällen auch strafrechtliche Konsequenzen. Der Antrag auf Kurzarbeitergeld sollte daher nicht leichtfertig und im Zweifelsfall nach Beratung durch die Bundesagentur gestellt werden.

[1] Gitta Harraz, Verlag C.H. Beck, Nachrichten, Pressemitteilungen, Fachnews, 27.9.2022.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge