Bewertungsgruppe 1
Gruppenmerkmale
Hilfstätigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse erfordern, für die lediglich eine Einweisung erforderlich ist
1.1 im 1. + 2. Beschäftigungsjahr
1.2 ab dem 3. Beschäftigungsjahr
Tätigkeitsbeispiele:
Hallen-, Etagen-, Küchenhilfskräfte, Reinigungstätigkeiten öffentlicher Bereiche, Im Hallenbereich (Page, Bote, Abräumer, Tellerträger), Reinigungskraft, Wäschereipersonal;
Bewertungsgruppe 2
Gruppenmerkmale
Angelernte Hilfskräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit Tätigkeiten, die fachliche Kenntnisse erfordern, die durch Anleitung in betrieblicher Praxis in dem betreffenden gastgewerblichen Tätigkeitsbereich erworben wurden
2.1 im 1. + 2. Beschäftigungsjahr
2.2 ab dem 3. Beschäftigungsjahr
Tätigkeitsbeispiele:
Handwerker/-in, Kraftfahrer/-in, Hausmeister/-in, Portierassistent/-in, Wagenmeister/-in, Telefonist/-in mit Sprachkenntnissen, Büffetkraft ohne Abrechnung, Verkäufer/-in mit Abrechnung, Restaurantkassierer/-in, Reinigungskräfte ab dem 5. Beschäftigungsjahr, Topfspüler/-in mit deutlich überwiegender manueller Tätigkeit, Frühstücksköche/-köchinnen, Frühstücksservice, Bankettservice, Poolservice, Animation Sport/ Unterhaltung, Tätigkeiten in der Küche, Servicekräfte, Fachkraft im Gastgewerbe, multifunktionale Mitarbeiter;
Bewertungsgruppe 3
Gruppenmerkmale
Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung
3.1 im 1. + 2. Beschäftigungsjahr
3.2 ab dem 3. Beschäftigungsjahr
Tätigkeitsbeispiele:
Hausdamenassistent/-in, Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Konditor-/in, kaufmännische und Empfangsangestellte, Bäcker/-in, Hallenangestellte, Nachtportiers, Handwerker/-in, Büffet-/Barkraft mit Abrechnung Night-Auditor/-in, Reservierungsmitarbeiter/-in, Einzelhandelskaufleute in Parkshops, Schwimmbadaufsicht, Masseure/innen, Demichef/-in, Portier/-in, Steward/-ess, Magazin/Lagerverwalter/-in, Diätassistent/-in, multifunktionale Mitarbeiter;
Bewertungsgruppe 4
Gruppenmerkmale
Fachkräfte mit erweiterten Fachkenntnissen und erhöhter Verantwortung
4.1 im 1. + 2. Beschäftigungsjahr
4.2 ab dem 3. Beschäftigungsjahr
Tätigkeitsbeispiele:
Chef/-in de Partie, Alleinkoch/-köchin ohne Hilfskräfte in der Küche, Chef/-in de rang, stellvertretende Hausdame, Portiers, Empfangsangestellte als Schichtleiter/-in, Handwerker/-in, Lohnbuchhalter/-in, Finanzbuchhalter/-in, Bankettleitung, Night-Auditor/-in, Bademeister/-in.
Bewertungsgruppe 5
Gruppenmerkmale
Fachkräfte mit umfangreichen Fachkenntnissen und Verantwortung für einen Teilbereich bzw. mit erweiterter Selbständigkeit; In der Regel ist eine Führungsverantwortung für 1 bis 3 Vollzeitbeschäftigte mit dieser Tätigkeit verbunden.
5.1 im 1. + 2. Beschäftigungsjahr
5.2 ab dem 3. Beschäftigungsjahr
Tätigkeitsbeispiele:
Sous-Chef/-in, Stations-Oberkellner/-in, Hausdame, Chef-Portiers, Hauptkassierer/-in am Empfang oder in der Verwaltung, Chef/-in de Rang, Bar-Chef/-in, Handwerker/-in mit besonderer Verantwortung, Floormanager/-in im Ferienpark, Tournant, Bankettleitung, stellv. Empfangschef/-in, stellv. Restaurantleiter/-in, Spa-Manager/-in, Night-Manager/-in, Sommelier/-e.
Bewertungsgruppe 6
Gruppenmerkmale
Führungskräfte mit in der Regel mehrjähriger Berufserfahrung, umfangreichen Fachkenntnissen und erhöhter Verantwortung, die einen Überblick über betriebliche Zusammenhänge voraussetzen und selbständiges Disponieren im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten erfordern. Diese Tätigkeiten sind in der Regel mit der Verantwortung für einen Teilbereich und mit der andauernden Führungsverantwortung für 4 bis 6 Vollzeit-Beschäftigte verbunden.
6.1 im 1. + 2. Beschäftigungsjahr
6.2 ab dem 3. Beschäftigungsjahr
Tätigkeitsbeispiele:
Küchenchef/-in, leitende Hausdame, Werkstattleiter/-in, Empfangschef/-in, Restaurantleiter/-in, Reservierungsleiter/-in, Revenue-Manager/-in, Bankett-Sales-Leiter/-in, Personalleiter/-in
Bewertungsgruppe 7
Gruppenmerkmale
Führungskräfte, die über genaue Kenntnisse der gesamtbetrieblichen Zusammenhänge verfügen und ihre Tätigkeit selbständig erledigen. Diese Tätigkeiten sind in der Regel mit der Verantwortung für mehr als einen Teilbereich und mit der andauernden Führungsverantwortung für mehr als 6 Vollzeit-Beschäftigte verbunden.
7.1 im 1. + 2. Beschäftigungsjahr
7.2 ab dem 3. Beschäftigungsjahr