Will der Arbeitgeber – meist aus wirtschaftlichen Gründen – die Lohnkosten einseitig senken, hat er die Möglichkeit, eine Änderungskündigung auszusprechen. Dies ist eine Kündigung des Arbeitsvertrags, verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags zu geänderten Bedingungen. Der neue Vertrag weist dann das reduzierte Gehalt als Vergütung aus. Für die Änderungskündigung gelten die üblichen Formalien: Sie hat schriftlich zu erfolgen, es müssen die einschlägigen Kündigungsfristen eingehalten werden, ggf. ist das Kündigungsschutzgesetz zu berücksichtigen und der Betriebsrat anzuhören.

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