Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten sind gemäß § 17 EntgTranspG aufgefordert, regelmäßig zu überprüfen, ob sie das Gebot der Entgeltgleichbehandlung des § 7 EntgTranspG einhalten. Unter Beteiligung des Betriebsrats ist in einem solchen freiwilligen Prüfverfahren eine Bestandsaufnahme der bestehenden Entgeltsysteme und -regelungen vorzunehmen. Diese sind zu analysieren und der Stand in einem Ergebnisbericht zusammenzufassen.[1] Die Ergebnisse können betriebsintern veröffentlicht werden.[2] Festgestellte Benachteiligungen wegen des Geschlechts ist dann durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.[3]

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