Kurzbeschreibung
Antwortschreiben eines nicht tarifgebundenen bzw. -anwendenden Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenzgesetz auf ein Auskunftsverlangen von Beschäftigten nach § 10 EntgTranspG.
Vorbemerkung
§ 10 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gibt Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber bzw. den Betriebsrat, mit dem Ziel zu prüfen, ob der Arbeitgeber das Entgeltgleichheitsgebot einhält. Auf die Auskunftserteilung nicht tarifgebundener bzw. -tarifanwendender Arbeitgeber ist § 15 EntgTranspG anwendbar.
Besteht ein Betriebsrat, gilt § 14 Abs. 1 und 2 EntgTranspG entsprechend, d.h. die Auskunft ist vom Betriebsrat zu erteilen. Abweichend von Absatz 1 Satz 1 EntgTranspG kann der Arbeitgeber die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung generell oder in bestimmten Fällen übernehmen, wenn er dies zuvor gegenüber dem Betriebsrat erläutert hat.
Besteht kein Betriebsrat, wenden sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber. Erteilt der Arbeitgeber die Auskunft, so verpflichtet ihn § 15 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 Satz 3 EntgTranspG, den Betriebsrat (soweit vorhanden) sowohl über eingehende Auskunftsverlangen sowie über seine Antworten zu informieren.
Gem. § 15 Abs. 3 EntgTranspG ist die Textform ausreichend, d.h. die Auskunft kann auch per E-Mail erteilt werden.
Auskunftserteilung nicht tarifgebundener bzw. -anwendender Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenzgesetz
Anrede |
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N.N. |
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PLZ Wohnort |
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Ort/Datum |
Erteilung Auskunft zum Verdienst nach § 11 Entgelttransparenzgesetz
Sehr geehrte/r Frau/Herr N.N.,
Alternativ
Variante 1: Auskunft, vollumfänglich
wir nehmen Bezug auf Ihr Auskunftsverlangen vom ..... und teilen Ihnen hiermit auf der Grundlage des Entgelttransparenzgesetzes dazu Folgendes mit:
Die männlichen/weiblichen Beschäftigten, die die gleiche Tätigkeit wie Sie ausführen, erhalten eine durchschnittliche Monatsvergütung (berechnet nach den gesetzlichen Vorschriften) in Höhe von ..... EUR brutto. Dieser Betrag ergibt sich, wenn einzubeziehende Teilzeitbeschäftigungen - wie gesetzlich vorgeschrieben - auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet werden. Die Vergleichstätigkeit wird von Frauen/Männern mit einem Anteil von ..... aller diese Tätigkeit verrichtenden Beschäftigten ausgeführt.
(Optional: Soweit der Beschäftigte auch noch zusätzlich den Durchschnitt von maximal zwei Vergütungsbestandteilen erfragt hatte)
Die durchschnittliche Jahressonderzuwendung, berechnet nach den gleichen vorstehend dargestellten Bedingungen, beträgt bei männlichen/weiblichen Beschäftigten ...... Die Jahressonderzuwendung wird nach folgenden Kriterien bestimmt: .....
Die durchschnittliche Sonderprämie, berechnet nach den gleichen vorstehend dargestellten Bedingungen, beträgt bei männlichen/weiblichen Beschäftigten ...... Die Sonderprämie Sonderzuwendung wird nach folgenden Kriterien bestimmt: .....
Alternativ
Variante 2: Auskunft, teilweise Ablehnung
Ihrem Auskunftsverlangen können wir leider nicht nachkommen, soweit Sie Auskunft über die Durchschnittsvergütung von Beschäftigten mit der Tätigkeit .....verlangen. Die Tätigkeit, deren Durchschnittsvergütung Sie verlangen können, muss gleich oder gleichwertig sein mit der Tätigkeit, die Sie ausführen. Dies sehen wir im Fall der von Ihnen genannten Tätigkeit nicht als erfüllt an.
Begründung: .....
(zum Beispiel: Die genannte Vergleichstätigkeit erfordert eine dreijährige Ausbildung, wohingegen Ihre Tätigkeit auch von Ungelernten ausgeführt werden kann und ausgeführt wird. Auch die Arbeitsbedingungen sind nicht vergleichbar, weil .....)
Die männlichen/weiblichen Beschäftigten, die die gleiche Tätigkeit wie Sie als ..... ausführen, erhalten eine durchschnittliche Monatsvergütung (berechnet nach den gesetzlichen Vorschriften) in Höhe von ..... EUR brutto. Dieser Betrag ergibt sich, wenn einzubeziehende Teilzeitbeschäftigungen - wie gesetzlich vorgeschrieben - auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet werden. Die Vergleichstätigkeit wird von Frauen/Männern mit einem Anteil von ..... aller diese Tätigkeit verrichtenden Beschäftigten ausgeführt.
(Optional: Soweit der Beschäftigte auch noch zusätzlich den Durchschnitt von maximal zwei Vergütungsbestandteilen erfragt hatte)
Die durchschnittliche Jahressonderzuwendung, berechnet nach den gleichen vorstehend dargestellten Bedingungen, beträgt bei männlichen/weiblichen Beschäftigten ...... Die Jahressonderzuwendung wird nach folgenden Kriterien bestimmt: .....
Die durchschnittliche Sonderprämie, berechnet nach den gleichen vorstehend dargestellten Bedingungen, beträgt bei männlichen/weiblichen Beschäftigten ...... Die Sonderprämie Sonderzuwendung wird nach folgenden Kriterien bestimmt: .....
Wir denken, dass wir mit diesen Angaben Ihrem Auskunftsverlangen entsprochen haben und sehen es als erfüllt an.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Arbeitgeber