Kurzbeschreibung
Antwortschreiben eines tarifgebundenen bzw. -anwendenden Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenzgesetz auf ein Auskunftsverlangen von Beschäftigten nach § 10 EntgTranspG - Erteilung der Auskunft.
Vorbemerkung
§ 10 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gibt Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber bzw. den Betriebsrat, mit dem Ziel zu prüfen, ob der Arbeitgeber das Entgeltgleichheitsgebot einhält. Auf die Auskunftserteilung tarifgebundener bzw. -tarifanwendender Arbeitgeber ist § 14 EntgTranspG anwendbar.
Grundsätzlich haben sich Beschäftigte tarifgebundener oder tarifanwendender Arbeitgeber gemäß § 14 Abs. 1 EntgTranspG an den Betriebsrat zu wenden, sofern ein solcher existiert. Existiert kein Betriebsrat, so haben sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber zu wenden (§ 14 Abs. 3 Satz 1 EntgTranspG).
Der Arbeitgeber muss die Auskunft auch bei bestehendem Betriebsrat selbst erteilen, weil er dazu verpflichtet ist, wenn der Betriebsrat seinen Anspruch gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG geltend macht, wonach der Arbeitgeber die Beantwortung statt des Betriebsrats zu übernehmen hat.
Der Arbeitgeber hat das Recht gemäß § 14 Abs. 2 EntgTranspG, die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung generell oder in bestimmten Fällen zu übernehmen. Er muss dies nach Satz 1 zuvor gegenüber dem Betriebsrat erläutern.
Gem. § 13 Abs. 5 EntgTranspG ist die Textform ausreichend, d.h. die Auskunft kann auch per E-Mail erteilt werden.
Auskunftserteilung tarifgebundener bzw. -anwendender Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenzgesetz
Anrede |
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N.N. |
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Straße Nummer |
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PLZ Wohnort |
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Ort/Datum |
Erteilung Auskunft zum Verdienst nach § 11 Entgelttransparenzgesetz
Sehr geehrte/r Frau/Herr N.N.,
wir nehmen Bezug auf Ihr Auskunftsverlangen vom ..... und teilen Ihnen hiermit auf der Grundlage des Entgelttransparenzgesetzes dazu Folgendes mit:
Wir wenden den Entgelttarifvertrag ..... (genaue Bezeichnung) an. Diesen Tarifvertrag können Sie in der Personalabteilung oder im Betriebsratsbüro einsehen.
Alternativ
Keine außertariflichen Leistungen
Weitere Vergütungsbestandteile, die in dem erwähnten Entgelttarifvertrag nicht vorgesehen sind, gibt es nicht.
Alternativ
Zusätzliche außertarifliche Leistungen
Außerhalb des Tarifvertrages zahlen wir Weihnachtsgeld, dessen Höhe ausschließlich nach den Entgeltgruppen gestaffelt ist. Für die Entgeltgruppe, der sie angehören ....., beträgt das Weihnachtsgeld ..... % eines Bruttomonatsdurchschnittsverdienstes.
Wir denken, dass wir mit diesen Angaben Ihrem Auskunftsverlangen entsprochen haben und sehen es als erfüllt an.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Arbeitgeber