Wird eine im Ausland tätige Person im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Deutschland entsandt, müssen die Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht erfüllt werden.[1] Sollte eine Entsendung nach Deutschland vorliegen, ist die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften ausgeschlossen.
Entsendung nach Deutschland
Ein kolumbianisches Unternehmen entsendet einen Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für 8 Monate nach Deutschland. Da eine Entsendung vorliegt, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die kolumbianischen Rechtsvorschriften.
Doppelversicherung ist nicht möglich
Bei einer Einstrahlung kann es nicht zu einer Doppelversicherung kommen, da eine Versicherung in Deutschland nicht möglich ist.[2]
S.o. Abschn. 2.
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