Wird eine im Ausland tätige Person im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Deutschland entsandt, müssen die Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht erfüllt werden.[1] Sollte eine Entsendung nach Deutschland vorliegen, ist die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften ausgeschlossen.

 
Praxis-Beispiel

Entsendung nach Deutschland

Ein kolumbianisches Unternehmen entsendet einen Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für 8 Monate nach Deutschland. Da eine Entsendung vorliegt, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die kolumbianischen Rechtsvorschriften.

Doppelversicherung ist nicht möglich

Bei einer Einstrahlung kann es nicht zu einer Doppelversicherung kommen, da eine Versicherung in Deutschland nicht möglich ist.[2]

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