Voraussetzung für eine Entsendung ist, dass der Einsatz im Voraus begrenzt ist und die voraussichtliche Dauer des Einsatzes 24 Monate nicht überschreitet. Die Befristung muss sich in jedem Fall aus den vertraglichen Regelungen oder aus der Eigenart der Tätigkeit ergeben. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Arbeitnehmer mehrfach zu entsenden oder eine Entsendung zu verlängern, solange die Zeitgrenze von 24 Monaten nicht überschritten wird.
Verlängerung einer Entsendung
Ein deutsches Unternehmen hat einen Mitarbeiter für 15 Monate nach Frankreich entsandt. Die Entsendung soll um 12 Monate verlängert werden. Der Einsatzzeitraum überschreitet die zeitliche Grenze von 24 Monaten. Mit dem Tag der Feststellung der Verlängerung gelten für den Arbeitnehmer die französischen Rechtsvorschriften.
2.4.1 Keine Befristung
Es liegt keine Entsendung vor, wenn die zeitliche Befristung dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen kann oder der Arbeitnehmer die Altersgrenze für eine deutsche Vollrente erreicht. Eine zeitliche Begrenzung liegt auch nicht vor, wenn sich eine Entsendung bis zur Kündigung automatisch fortsetzt.
2.4.2 Unterbrechung
Eine Entsendung wird nicht beendet, wenn eine Unterbrechung für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten vorliegt. Ursächlich für eine solche könnte ein Urlaub, eine Fortbildung oder Krankheit sein. Die Unterbrechung selbst wird in die 24-Monatsfrist eingerechnet, allerdings verlängert sich der Gesamtzeitraum dadurch nicht.
Unterbrechung von mehr als 2 Monaten
Wird eine Entsendung für einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten unterbrochen, gilt die Entsendung als beendet. Wird der Auslandseinsatz nach der Unterbrechung fortgesetzt, ist eine erneute Prüfung der Entsendung nicht notwendig, sofern keine Änderungen eingetreten sind. Auch in diesen Fällen wird die Unterbrechung in den Gesamtzeitraum von 24 Monaten eingerechnet.
2.4.3 Erneute Entsendung
Grundsätzlich ist es empfehlenswert zu überprüfen, ob eine 2-monatige Unterbrechung dafür genutzt wird, um bei einem eigentlich unbefristeten Einsatz die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften zu erwirken. Eine Überprüfung könnte beispielsweise anhand der Tätigkeits- oder Aufgabenbeschreibung erfolgen.
Erneute Entsendung
Ein deutsches Unternehmen hat einen Mitarbeiter für 24 Monate nach Spanien entsandt. Der Mitarbeiter kehrt anschließend nach Deutschland zurück. Aufgrund verschiedener Probleme ist es notwendig, den Mitarbeiter 3 Monate später erneut für 12 Monate nach Spanien zu entsenden. Zwischen beiden Entsendungen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten. Grundsätzlich ist eine erneute Entsendung möglich.