Liegt bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland keine Ausstrahlung vor, kann neben einer freiwilligen Rentenversicherung eine Versicherung auf Antrag abgeschlossen werden. Die Beiträge für die Rentenversicherung auf Antrag sind einkommensabhängig und werden als Pflichtbeiträge gewertet. Dies bedeutet, dass diese Zeiten bei der Prüfung der Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrenten als Vorversicherungszeiten angerechnet werden. Der Antrag für diese Versicherung muss über den deutschen Arbeitgeber gestellt werden.

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