1) Muss sich der Arbeitgeber um die Entspannung seiner Mitarbeiter kümmern?

Jein! Der Arbeitgeber ist gemäß § 4 Nr. 1 ArbSchG für das physische und psychische Wohlergehen seiner Mitarbeiter verantwortlich und muss die psychischen Belastungen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG auch bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und ggf. Maßnahmen ergreifen. Er kann im Rahmen des BGM bzw. der BGF Entspannungsmaßnahmen fördern.

2) Macht sich die für die Entspannung eingesetzte Arbeitszeit bezahlt?

Globalisierung, Kostensenkungsprogramme, Termindruck und die Tatsache, dass immer weniger Mitarbeiter immer mehr leisten müssen, erzeugen automatisch Druck und Anspannung bei Beschäftigten. Krankheiten kosten die deutsche Wirtschaft inzwischen 118 Mrd. EUR jährlich, psychische Erkrankungen liegen dabei an 3. Stelle. Entspannung kann hier präventiv entgegenwirken oder Ressourcen schaffen, sodass es erst gar nicht zu diesen Erkrankungen kommt. Nicht zu unterschätzen ist an dieser Stelle der sog. Präsentismus, d. h., der Mitarbeiter ist anwesend, aber nicht oder nur bedingt leistungsfähig. Auch hier kann Entspannung zur Genesung beitragen, am besten allerdings zu Hause. Pausen sollten generell sowohl angeboten als auch genutzt werden. Mehrere kurze Pausen sind effektiver als weniger und längere Pausen.

3) Woran erkenne ich, dass meine Mitarbeiter gestresst sind?

Das Stresslevel lässt sich z. B. anhand einer mitarbeiterorientierten Befragung feststellen, mittels Fragebögen, Interviews oder der Bearbeitung entsprechender Checklisten zum Thema Entspannung. Auch ein verändertes Arbeitsverhalten oder die Anhäufung von Fehlern können Anzeichen sein.

Achtung! Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht geeignet, da sie Arbeitsbedingungen und -anforderungen und nicht den psychischen Zustand einer Person bewerten soll!

4) Ich würde ja gern, aber jeder sagt was anderes – wie kann ich denn zielgerichtet für mein Unternehmen vorgehen?

Durch eine mitarbeiterorientierte Gefährdungsbeurteilung oder Mitarbeiterbefragung bspw. zur Unternehmensgesundheit lässt sich feststellen, ob Probleme im Unternehmen auftreten, welche das sind und welche Arbeitsplätze betroffen sind. Danach können – am besten gemeinsam mit den Mitarbeitern – zielgerichtet Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.

5) Welches Entspannungskonzept bringt am meisten?

Nicht jeder ist für jede Entspannungsmethode empfänglich. Daher sollten die Mitarbeiter individuell abgeholt werden. Am effizientesten ist es, den Mitarbeitern in z. B. einem Schnupper-Workshop einen Überblick über die möglichen Entspannungsmaßnahmen im Unternehmen zu geben, um danach durch eine Befragung die Bedarfslage zu ergründen. Dadurch können dann gezielt individuelle Lösungen angegangen werden. Ganz wichtig für die regelmäßige Nutzung von Entspannungsmöglichkeiten im Unternehmen ist die Kommunikation. Je aufgeklärter die Mitarbeiter sind, sprich, je sicherer sie sein können, dass nicht hinter ihrem Rücken getuschelt wird ("der schläft während der Arbeit", obwohl er z. B. nur einen Powernap macht), desto eher werden die Angebote angenommen und genutzt. Durch eine gute Kommunikation des Themas wird die Kompetenz des einzelnen Mitarbeiters gestärkt und erweitert, denn letztendlich kommt Entspannung nicht nur dem Unternehmen, sondern auch ihm persönlich zugute.

6) Wo habe ich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis?

Dies ist individuell verschieden und abhängig von den Mitarbeiterwünschen und dem Umfeld des Unternehmens. Setzen Sie auf jeden Fall auf bewährte und wissenschaftlich belegte Angebote und vermeiden Sie kurzfristige Aktionen. Wenn Sie ursachen- und mitarbeiterorientiert vorgehen und im Vorfeld zur Bedarfsanalyse ein Mitarbeiterscreening zum Thema Stressmanagement und Entspannung sowie eine Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastungen am Arbeitsplatz durchführen, haben Sie die besten Voraussetzungen, um das Thema Entspannung im Unternehmen wirksam und nachhaltig anzugehen. Schlussendlich sollten die Entspannungsmöglichkeiten auch gut im Unternehmen kommuniziert werden, denn was nützt das beste wissenschaftlich belegte Entspannungssystem, wenn es nicht genutzt wird.

7) Können die Kosten bei der Steuer abgesetzt werden?

Ja! Pro Mitarbeiter können 600 EUR jährlich für betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden.[1]

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