Der Vertrag ist schriftlich zu schließen.[1] Er muss den Entwicklungsdienst und den Vorbereitungsdienst umfassen und insbesondere folgende Leistungen des Trägers vorsehen[2]:

  1. Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs (Unterhaltsleistungen);
  2. eine nach Beendigung des Entwicklungsdienstes zu zahlende angemessene Wiedereingliederungsbeihilfe;
  3. Erstattungen der notwendigen Reisekosten;
  4. die Übernahme der Pflichten, die nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Mutterschutzgesetz dem Arbeitgeber obliegen.

In dem Vertrag können weitere Leistungen zur sozialen Sicherung des Entwicklungshelfers und seiner Familie vereinbart werden.

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