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Erste Hilfe

Steffen Pluntke, Christian Piehl
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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter dem Begriff Erste Hilfe werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die bei Unfällen, Vergiftungen oder akuten Erkrankungen ergriffen werden, um einen akuten gesundheitsgefährdenden oder lebensbedrohlichen Zustand von einer Person abzuwenden, und diese zur weiteren Behandlung an den Rettungsdienst, einen Arzt oder das Krankenhaus zu übergeben. Die Maßnahmen der Ersten Hilfe können die ärztliche Behandlung jedoch nicht ersetzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die Umsetzung einer effektiven Ersten Hilfe im Betrieb sind v. a. die folgenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen grundlegend:

  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • § 3 Abs. 1 i. V. mit Anhang 4.3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • §§ 24 ff. DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"

1 Notwendigkeit

Alle Maßnahmen der Ersten Hilfe dienen der Überbrückung der Zeit vom Auffinden der verunglückten, verletzten bzw. erkrankten Person bis zum Eintreffen (notfall-) medizinischer Rettungsfachkräfte. Eine Hilfe, die sich in der Möglichkeit erschöpft, einen Arzt herbeizurufen oder den Verletzten schnell ins Krankenhaus zu bringen, wäre für einen Notfallpatienten u. U. lebensbedrohlich.

 
Achtung

Kein Ersatz für Arzt

Die Maßnahmen der Ersten Hilfe können die ärztlichen bzw. rettungsdienstlichen Maßnahmen nicht ersetzen.

Erste Hilfe dient der Heilbehandlung, ohne selbst eine solche zu sein. Für den Begriff der Ersten Hilfe ist es gleichgültig, welchen Grad der Qualifikation der Helfer hat, so er nur ausgebildet ist. Soll die Qualifikation betont werden, lässt sich unterscheiden zwischen

  • der Ersten Hilfe des ausgebildeten "medizinischen Laien", z. B. des Ersthelfers,
  • des Sanitäters,
  • der ärztlichen Ersten Hilfe v. a. des notfallmedizinisch weitergebildeten Arztes, des Notarztes.

Die Maßnahmen der Ersten Hilfe sind für...

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