Prof. Dr. Cathrin Eireiner, Prof. Dr. Stephan Fischer
Nicht in jedem Unternehmen müssen die Verantwortlichkeiten für verschiedene Kriterien des ESG-Berichts gleich verteilt sein. Für HR kommt es auch darauf an, welche Themen bislang selbst verantwortet oder in welchem Bereich HR-Aufgaben von anderen Funktionen übernommen wurden. Mit Blick auf die Bereiche E, S und G lassen sich folgende Kriterien grundsätzlich der Personalarbeit zuordnen:
Kriterien |
Aspekte, die durch den Standard sichergestellt werden sollen |
S1 |
Arbeitsbedingungen, Lohngerechtigkeit für eigene Belegschaft |
S2 |
Arbeitsbedingungen, Lohngerechtigkeit für die Belegschaft entlang der Wertschöpfungskette |
S3 |
Sicherstellung von sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen sowie politischen Rechten von Gemeinschaften |
E |
Reduktion von Ressourceneinsatz wie Wasser etc. |
G1 |
Unternehmenskultur & Compliance |
Außer Frage steht, dass HR das Kriterium S1 mitverantwortet, mit allen Standards zu Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit sowie sonstigen arbeitsbezogenen Rechten mit Bezug zur eigenen Belegschaft. Aber auch die Aspekte des S2-Kriteriums sicherzustellen, kann Aufgabe von HR sein. Zusätzlich zum S1-Kriterium bezieht S2 die Belegschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein.
Darüber hinaus finden sich klassische HR-Aufgaben im S3-Kriterium, wenn es darum geht, die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Rechte von Gemeinschaften zu gewährleisten. Aber auch G- und E-Kriterien können für HR relevant sein: Um E-Standards umzusetzen, kann HR etwa durch Belohnungssysteme zur Ressourcenschonung, beispielsweise um Wasser zu sparen, Mitarbeiterverhalten steuern. Auch können Schulungen von Arbeitstechniken angeboten werden, die weniger Ressourceneinsatz mit sich bringen. In G1 wird unter anderem die Unternehmenskultur und -ethik thematisiert, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende rechtstreu handeln. Somit kann die HR-Abteilung auch hier ein Mandat übernehmen, wenn sie die Aufgabe der Unternehmenskulturentwicklung wahrnimmt und damit Verhaltensstandards definiert und sicherstellt.