Bei der Angabe der nach Absatz 40 erforderlichen Informationen berücksichtigt das Unternehmen den ESRS 2 MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben, wenn es die Wirksamkeit einer Maßnahme durch die Festlegung eines Ziels bewertet.

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