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EuGH Urteil vom 16.07.2009 - C-208/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Soziale Sicherheit. Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Titel III Kapitel 1. Art. 18 EG, Art. 39 EG und Art. 49 EG. Sachleistungen bei Pflegebedürftigkeit. Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat. System der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats des Wohnorts, das keine Sachleistungen bei Pflegebedürftigkeit vorsieht

 

Beteiligte

von Chamier-Glisczinski

Petra von Chamier-Glisczinski

Deutsche Angestellten-Krankenkasse

 

Tenor

1. Wenn das System der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem eine pflegebedürftige Person wohnt, die als Familienangehörige eines Arbeitnehmers oder Selbständigen im Sinne der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1386/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 geänderten Fassung versichert ist, – im Gegensatz zum System der sozialen Sicherheit des zuständigen Staates – in Fällen der Pflegebedürftigkeit wie dem dieser Person keine Sachleistungen vorsieht, verlangen die Art. 19 oder 22 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung an sich nicht, dass derartige Leistungen von dem zuständigen Träger oder zu dessen Lasten außerhalb des zuständigen Staates erbracht werden.

2. Wenn das System der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem eine pflegebedürftige Person wohnt, die als Familienangehörige eines Arbeitnehmers oder Selbständigen im Sinne der durch die Verordnung Nr. 118/97 geänderten und aktualisierten Verordnung Nr. 1408/71 in der durch die Verordnung Nr. 1386/2001 ...

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