Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsverletzung Deutschlands wegen falscher Umsetzung einer Richtlinie. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Wanderarbeitnehmern. Leben in angemessenen Wohnverhältnissen
Leitsatz (amtlich)
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung Nr 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 verstoßen, daß sie Rechtsvorschriften in Kraft gesetzt und beibehalten hat, nach denen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Wanderarbeitnehmern der Gemeinschaft davon abhängig ist, daß die Familie in angemessenen Wohnverhältnissen lebt, und zwar nicht nur zu dem Zeitpunkt, zu dem sie bei dem betreffenden Wanderarbeitnehmer Wohnung nimmt, sondern während der gesamten Aufenthaltsdauer.
Normenkette
EWGV 1612/68 Art. 10 Abs. 3; EWGVtr Art. 48
Beteiligte
Kommission der Europäischen Gemeinschaften |
Bundesrepublik Deutschland |
Fundstellen
Haufe-Index 1150909 |
NJW 1989, 2195 |
ABl.EG 1989, Nr. C 150, 6 |
ZfSH/SGB 1997, 101 |
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