Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. |
Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
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2. |
Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung, |
3. |
Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
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4. |
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung, |
5. |
Vergütungsrecht der Heilberufe, |
6. |
Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht, |
7. |
Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts, |
8. |
Grundzüge des Apothekenrechts, |
9. |
Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts. |
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