Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. |
Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen, |
2. |
Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht, |
3. |
Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, |
4. |
Rundfunkrecht, |
5. |
wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz, |
6. |
Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung, |
7. |
Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts. |
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