Der Arbeitgeber kann die bei mehrtägigen Fahrten mit dem Fahrzeug entstehenden Übernachtungskosten entweder mit Pauschbeträgen oder in nachgewiesener Höhe steuerfrei ersetzen. Für eine Übernachtung gilt ein Pauschbetrag von 20 EUR je Übernachtung im Inland, für eine Übernachtung im Ausland das jeweils maßgebende Auslandsübernachtungsgeld.

Wechsel zwischen Pauschbeträgen und tatsächlichen Kosten

Im Übrigen ist es auch zulässig, die bei mehrtägigen Fahrten entstehenden Übernachtungskosten teils mit Pauschbeträgen und teils mit den nachgewiesenen höheren Übernachtungskosten steuerfrei zu ersetzen.

Werbungskostenabzug nur in tatsächlicher Höhe

Die Pauschbeträge können für den Werbungskostenabzug nicht angesetzt werden; Übernachtungskosten sind nur in nachgewiesener tatsächlicher Höhe abziehbar.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge