Rz. 40
Da Abs. 1 lediglich vorgibt, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen, der Gesetzgeber aber keine weiteren Vorgaben macht, können die Aufzeichnungen jeweils für einen einzelnen Arbeitnehmer oder für einen Tag und mehrere Arbeitnehmer gemacht werden. Durch Abs. 1 ist nicht ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber auch andere Daten wie z. B. Pausenzeiten oder nicht mindestlohnpflichtige Zeiten wie z. B. Urlaubszeiten für eigene Zwecke erfasst. Es ist nicht erforderlich, unterschiedliche Arbeitszeitaufzeichnungen für Prüfzwecke des Zolls und für eigenen Zwecke zu führen. Voraussetzung ist lediglich, dass alle Angaben nach Abs. 1 enthalten sind.
Rz. 41
Grundlage für die Arbeitszeitaufzeichnung kann auch ein Dienstplan sein. Das nachfolgende Beispiel eines Dienstplans für einen einzelnen Arbeitnehmer zeigt, wie die von den Sollzeiten abweichenden Zeiten nachträglich eingetragen werden müssen. Ein solcher Dienstplan kann auch für einen einzelnen Tag für mehrere Arbeitnehmer aufgestellt werden.
Dienstplan
vom 15.2.2021 bis 21.2.2021
Name, Vorname: Mustermann, Max
Datum | Beginn | Abweichender Beginn | Ende | Abweichendes Ende | Dauer (Arbeitszeit ohne Pausen) | Abweichende Dauer |
15.2.2021 | 8:00 Uhr | 16:30 Uhr | 8 h | nein | ||
16.2.2021 | 8:00 Uhr | 8:10 Uhr | 16:30 Uhr | 16:40 Uhr | 8 h | nein |
17.2.2021 | 8:00 Uhr | 16:30 Uhr | 8 h | nein | ||
18.2.2021 | 8:00 Uhr | 16:30 Uhr | 8 h | nein | ||
19.2.2021 | 8:00 Uhr | 8:30 Uhr | 16:30 Uhr | 15:00 Uhr | 8 h | 6 h |
20.2.2021 | 8:00 Uhr | 16:30 Uhr | 8 h | nein | ||
21.2.2021 | 8:00 Uhr | 16:30 Uhr | 8 h | nein |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen