§ 35 [Finanzgerichte]
Das Finanzgericht entscheidet im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Finanzrechtsweg gegeben ist.
§ 36 [Zuständigkeit des Bundesfinanzhofs in 2. Instanz]
Der Bundesfinanzhof entscheidet über das Rechtsmittel
1. |
der Revision gegen Urteile des Finanzgerichts und gegen Entscheidungen, die Urteilen des Finanzgerichts gleichstehen, |
2. |
der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichts, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters. |
§ 37 (weggefallen)
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