Oliver Walle, Kristin Bost
Grundsätzlich ist eine finanzielle Unterstützung in einem BGM nur bedingt möglich, da kein gesetzlicher Anspruch auf Fördermöglichkeiten besteht. Im Nachfolgenden sind jedoch Möglichkeiten dargestellt, die von den Unternehmen zur finanziellen, sowie auch zur fachlichen Unterstützung geprüft werden können.
Gesetzliche Krankenkassen
Gemäß den §§ 20, 20b und 20c Sozialgesetzbuch V haben die gesetzlichen Krankenkassen den Auftrag, in der Prävention und Gesundheitsförderung tätig zu werden. Aufgrund des Präventionsgesetzes (seit 2015 vorhanden) wurden die dafür aufzubringenden Mittel von 3,17 EUR ab 2016 auf 7 EUR je Versicherten und Jahr angehoben. Während die 7 EUR eine Zielgröße darstellen, lohnt sich der Blick in die Statistik zu den Ausgaben der Krankenkassen. Demnach wurden in 2021 laut dem vdek durchschnittlich 7,34 EUR je Versicherten aufgewendet, in 2020 waren es nur 5,66 EUR.
Welche Unternehmen in welcher Höhe von diesen Mitteln profitieren, bleibt den Kassen überlassen. Sie können Unternehmen finanziell, aber auch durch konkrete Maßnahmenangebote unterstützen. Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung ist der GKV-Leitfaden Prävention bindend. Durch das Präventionsgesetz ergeben sich darüber hinaus neue Möglichkeiten, den Betriebsarzt für weitere Leistungen einzusetzen, die anstatt durch das Unternehmen, durch die Kassen finanziert werden können. Hierzu zählen
- Präventionsempfehlungen, die im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge abgegeben werden können und von den Krankenkassen bei der Entscheidung über die Erbringung einer Präventionsleistung berücksichtigt werden müssen,
- Verträge zwischen Krankenkassen und Betriebsärzten über die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen ("Check-ups") sowie
- allgemeine Schutzimpfungen, die nun von den Betriebsärzten durchgeführt werden können.
Berufsgenossenschaften
Das Präventionsgesetz fordert sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die Unfallversicherung zur Zusammenarbeit auf. Auf der praktischen Ebene im Unternehmen bedeutet dies, dass Krankenkassen und Berufsgenossenschaften zusammenarbeiten sollen. Dies findet nicht immer automatisch statt, daher müssen Unternehmen beide in ein Projekt einbinden und mögliche Unterstützungen klären. Für Berufsgenossenschaften besteht, anders als bei den Krankenkassen, keine adäquate Verpflichtung hinsichtlich der aufzuwendenden Geldmittel. Sie können jedoch eigene Regelungen treffen und Unternehmen finanziell, aber auch durch Beratung unterstützen.
Private Krankenversicherung
Obwohl es keinen gesetzlichen Auftrag gibt, engagieren sich auch private Krankenversicherungen in einem BGM. Sie sehen die Aktivitäten der gesetzlichen Versicherung und möchten sich ebenfalls auf diesem Feld positionieren.