Bei der Anerkennung ist grundsätzlich zwischen den sog. reglementierten und den nicht-reglementierten Berufen zu unterscheiden. Bei reglementierten Berufen sind der Zugang und die Ausübung an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden, d. h. eine Anerkennung muss vorliegen, damit der Beruf in Deutschland ausgeübt werden darf (z. B. bei Ärzteberufen). Die Mehrheit der Berufe in Deutschland ist jedoch nicht reglementiert, d. h. hier ist eine Anerkennung nicht notwendig, um in dem jeweiligen Beruf zu arbeiten. Die Anerkennung kann in diesen Fällen jedoch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, zu einer qualifikationsadäquaten Beschäftigung bzw. zu einem beruflichen Aufstieg führen und damit auch die Einkommensperspektiven verbessern.

Voraussetzung für die Anerkennung ist eine im Ausland abgeschlossene formale Qualifikation. Liegt diese vor, können die Betroffenen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus einen Antrag auf Anerkennung stellen.

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