Als betriebliche Fortbildung/Weiterbildung gelten alle unmittelbaren und mittelbaren Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Kenntnisstand, die Fertigkeiten oder allgemein die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer im betrieblichen Kontext weiterentwickeln, z. B.

  • Fortbildung,
  • Umschulung,
  • Erwerben einer Zusatzqualifikation,
  • berufsbegleitende Weiterbildung und
  • sonstige berufliche Bildungsvorgänge (z. B. am Arbeitsplatz).

Für die steuerrechtliche Beurteilung wird nicht zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung unterschieden, sondern danach, ob die Maßnahme im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erfolgt oder ob sie für den Arbeitnehmer einen Belohnungscharakter hat.

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