Seit 2020 dürfen Bundeswehrsoldaten die Züge der Deutschen Bahn nicht nur für Dienstreisen oder Wochenendheimfahrten kostenlos nutzen, sondern auch für sämtliche (privaten) Fahrten im Nah- und Fernverkehr. Voraussetzung ist, dass sie während der Zugfahrten in kompletter Ausgehuniform gekleidet sind. Arbeitgeber dürfen die Freifahrtberechtigungen der Soldaten mit 25 % pauschal versteuern. Eine Minderung der Entfernungspauschale erfolgt nicht. Somit entfällt auch ein betragsmäßiger Ausweis in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für die pauschal besteuerten Freifahrten des Soldaten.[1] Die Pauschalierungsmöglichkeit ist erstmals auf Freifahrtberechtigungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 gewährt werden.

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