Für den Fall, dass eine weitere Versicherung in der GKV nicht mehr gewünscht wird, können Versicherte innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis durch die Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit ihren Austritt erklären.[1]

Voraussetzung für einen Austritt ist, dass das bisherige Mitglied der GKV einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt oder bis zum Ende der Kündigungsfrist kein Nachweis über den anderweitigen Versicherungsschutz erbracht, setzt sich die Mitgliedschaft in der GKV im Status einer freiwilligen Versicherung fort.

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