Rz. 230

Zur zeitlichen Anwendung vgl. Rz. 226.

Wegen der Zielrichtung der Kürzungsregelung vgl. Rz. 227. Die Vorschrift ist häufig geändert worden. Durch das StRefG 1990 v. 25.7.1988 wurde sie mit Wirkung ab Vz 1990 äußerlich und inhaltlich völlig umgestaltet und erweitert (Rz. 237). Durch das ZinsabschlagG v. 9.11.1992 hat die Regelung ihren heutigen Inhalt bekommen.

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