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Frotscher/Geurts, EStG § 19 Nichtselbständige Arbeit / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Dr. Christoph Geeb
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Rz. 139b

ABC des Arbeitslohns[1]

Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3]

Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134

Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a

Altersversorgung s. Rz. 139

Arbeitsessen s. Rz. 81

Arbeitslohn von dritter Seite unterliegt der LSt-Abzugspflicht nach § 38 Abs. 1 S. 3 EStG ab 2004, wenn der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden

Arbeitsmittel s. Rz. 114

Aufmerksamkeiten s. Rz. 84

Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld[4]

Auslagenersatz s. Rz. 112ff.

Auslandstätigkeit s. Rz. 128

Außerordentliche Einkünfte Rz. 96d

Barlohnumwandlung s. Rz. 139

Beitragsermäßigung für Krankenkassenangestellte s. Rz. 86

Belegschaftsrabatte s. Rz. 86ff.

Berufskleidung, typische s. Rz. 116

Bestechungsgelder s. Rz. 123

Beteiligung des Arbeitnehmers am künftigen Veräußerungserlös des Unternehmens[5]

Betriebsinterne Verlosung s. Rz. 124

Betriebssportmöglichkeiten s. Rz. 83

Betriebsveranstaltung s. Rz. 93ff.

Darlehen des Arbeitgebers s. Rz. 90. Der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängige Darlehensteilerlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist Ersatz von Werbungskosten aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen und führt daher zu Arbeitslohn.[6]

Diebstahl s. Rz. 85

Dienstwagen s. Rz. 85

D & O-Versicherung: Die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge zu D&O (Directors and Officers)-Versicherungen sind regelmäßig kein Arbeitslohn.[7]

Durchlaufende Gelder s. Rz. 112ff.

Essensmarken s. Rz. 92

Essenszuschüsse s. Rz. 92

Familiäre Pflegeleistung, Arbeitsvergütung als Arbeitslohn[8]

Fehlgeldentschädigung s. Rz. 114

Forderungsverzicht...

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