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Steuerfrei sind auch die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Privatnutzung der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte und der Privatnutzung der Software erbracht werden. Das betrifft Serviceleistungen aller Art, wie Schulungen, Installationshilfen, Reparatur- und Wartungsarbeiten, die auf die Privatnutzung entfallen.

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