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Der Arbeitnehmer kann nach § 38b Abs. 3 EStG bei seinem Wohnsitz-FA beantragen, dass eine für ihn ungünstigere Lohnsteuerklasse oder eine ungünstigere Zahl von Kinderfreibeträgen bei Bildung der LSt-Abzugsmerkmale berücksichtigt wird. Dies kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer nicht möchte, dass dem Arbeitgeber seine familiären Verhältnisse mitgeteilt werden. Der Antrag hierzu ist auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu stellen und vom Arbeitnehmer eigenhändig zu unterschreiben.

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